(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) zwischen der ABX Agency, Inhaber Anis Boumaiza, Steinstraße 13b, 53859 Niederkassel, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmer und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Die nachfolgenden AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB.
(1) Sämtliche Angebote des Auftragnehmers (zum Beispiel auf seiner Website, auf seinen Social-Media-Profilen, in Broschüren oder in Auftragsangeboten) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen (nachfolgend: „Dienstleistungen“), insbesondere in den Bereichen Webdesign, Website-Neugestaltung, Landingpages, SEO- und GEO-Optimierung, Bildaufbereitung und 3D-Rundgänge.
(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer bestimmt Ort und Zeit der Dienstleistungserbringung und unterliegt insoweit keinen Weisungen durch den Auftraggeber.
(4) Soweit im Rahmen der Dienstleistungserbringung Abstimmungs-, Änderungs- oder Korrekturleistungen vorgesehen sind, hat der Auftraggeber Anspruch auf maximal zwei kostenfreie Korrekturschleifen, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde. Weitergehende Änderungs- oder Korrekturwünsche gelten als Mehrleistungen gemäß § 6 Absatz 4 der AGB und werden gesondert vergütet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
(6) Die vertraglich geschuldete Leistung ist mit der ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erbracht. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Logos, CI-Materialien, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.
(2) Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehören ferner die rechtzeitige Erteilung erforderlicher Freigaben sowie die Teilnahme an vereinbarten Besprechungen. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, sind Freigaben innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zu erteilen. Ersatztermine sind, sofern eine Teilnahme an vereinbarten Besprechungen nicht möglich ist, ebenfalls innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zu benennen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
(1) Die in den Angeboten des Auftragnehmers angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen werden vom Auftragnehmer per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Die Rechnung gilt am Tag der Versendung der E-Mail als zugegangen.
(3) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf das vom Auftragnehmer in den Rechnungen angegebene Geschäftskonto zu leisten.
(4) Zulässige Zahlungsmittel sind Überweisung sowie die Zahlung auf Rechnung. Weitere Zahlungsmittel gelten nur, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(1) Die Parteien vereinbaren eine Vergütung (nachfolgend: „Vergütung“), die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten ist.
(2) Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Vergütung bei Vertragsbeginn in voller Höhe fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers zu überweisen. Dies trägt dem berechtigten Interesse des Auftragnehmers an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung.
(3) Eine Ratenzahlung ist nur bei gesonderter Vereinbarung möglich. Höhe und Fälligkeit der Raten richten sich nach dem vereinbarten Zahlungsplan. Die einzelnen Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
(4) Leistungen, die über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (nachfolgend: „Mehrleistungen“), werden nach Aufwand berechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines Stundensatzes von 120,00 EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung bleibt auch bei einer Pausierung der Dienstleistungen auf Wunsch des Auftraggebers bestehen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie, für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(1) Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.
(2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist.
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die ohne eine Verletzung dieser Vereinbarung bereits öffentlich bekannt sind oder die die jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss. Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater).
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an allen im Rahmen des Vertrags durch den Auftragnehmer bereitgestellten Informationen, Materialien, Konzepte, Methoden, Unterlagen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen ausschließlich beim Auftragnehmer.
(2) Ein Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen wird dem Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung im vertraglich vorgesehenen Umfang eingeräumt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Inhalte und Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
(1) Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird vom Auftragnehmer nicht bestritten.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB, darf er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder entscheidungsreif ist.
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit sowie für ein Jahr nach Vertragsende als Referenz zu benennen.
(2) Die Referenznennung umfasst die Verwendung des Namens, der Firma sowie des Logos des Auftraggebers ausschließlich zu Zwecken der Eigenwerbung des Auftragnehmers (insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angeboten oder auf Social-Media-Kanälen).
(3) Berechtigte Interessen des Auftraggebers, insbesondere Geheimhaltungsinteressen oder entgegenstehende vertragliche Verpflichtungen, bleiben unberührt. Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund widersprechen.
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB, verpflichtet er sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeitende des Auftragnehmers noch von diesem eingesetzte Lieferanten, gemäß § 3 Absatz 5 der AGB eingesetzte Dritte oder sonstige Erfüllungsgehilfen abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Weise vertraglich oder faktisch zu beschäftigen.
(2) Eine allgemeine, nicht gezielt auf die in Absatz 1 genannten Personen oder Unternehmen gerichtete Stellenanzeige stellt keine Abwerbung im Sinne dieser Regelung dar.
(3) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt, wobei eine geleistete Vertragsstrafe auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet wird.
(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Auftraggebers zu der Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail) widerspricht.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
(3) Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
(1) Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers ausschließlich zuständig, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.